Bucketshop (bucket shop)

Unlauteres Wettbüro für Aktienkurse, früher im angelsächsischen Raum weit verbreitet. Man gab seine fiktive Order für eine bestimmte Aktie in einen Kasten (bucket). An den Kauf effektiver Stücke an der Börse war von vornherein nicht gedacht. Es sollte lediglich aus dem Unterschied zwischen dem Gebotspreis und der tatsächlichen Notierung der Aktie ein Gewinn fliessen. Der Besitzer des Shops verrechnete Käufe mit Verkäufen. Weil er den Inhalt seines Kastens kannte, so konnte er Kauf- oder Verkaufsempfehlungen an die Kunden – in der Regel mit Kreide an einem Brett angeschlagen – nach seinen eigenen Gewinninteressen aussprechen. Gewinn brachten die Bucketshops letztlich immer nur den Inhabern ein. – Siehe Buchmacher, Finanzwetten, Lotterie, Spielbank, Spread Bet.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bucketshop (bucket shop)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bucketshop-bucket-shop/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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