Elektronisches Verfahren, welches – ohne Börse zu sein – wie im börslichen Handel Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten nach einheitlichen Regeln mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zusammenführt (a trading facility that works by means of an electronic or telecommunications network; and keeps an automated audit trail of bids, offers, and the matching of orders or the execution of transactions on the facility); vgl. auch § 58 ff. BörsG. – Dabei werden praktisch rund um die Uhr alle Kauf- und Verkaufsaufträge der zugelassenen Teilnehmer (licensed members) in einem zentralen Computersystem gegenübergestellt. Neben Banken nehmen vermehrt auch Zentralbanken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und grosse Unternehmen am Handel in elektronischen Systemen teil. – In Deutschland unterliegen Betreiber elektronischer Handelssysteme der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Computerböse, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Devisenhandel, computerisierter, Eurex, Flash Crash, Geisterstunde, General Collateral-Repos, Handelsplattform, Handelssystem, multilaterales. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 46, Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 177 f. (die Zunahme alternativer Handelssysteme wirft besondere aufsichtliche Fragen auf).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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