Anweisung an den Makler, an der Börse einen Kauf- oder Verkaufsauftrag nur dann zu tätigen, wenn er die vorgegebene Stückzahl gesamthaft zu einem bestimmten Preis kaufen oder verkaufen kann (requirement that none of an order be executed unless all of it can be realised completely at a specific price). Eine Teilausführung wird damit ausgeschlossen. – Siehe Arrondierung, Job Lot, Mindestschluss, Notierung, variable, Odd Lot, Tagesauftrag.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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