Eventualauftrag (contingency order)

Auch in: EN FR

An der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes, wenn ein vorgegebener Preis eines anderen Vermögenswertes erreicht wird (an order to carry out a transaction in an asset if the price of another asset is arrived at a certain mark).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eventualauftrag (contingency order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eventualauftrag-contingency-order/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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