Börsenmitglieder (stock exchange members)

Auch in: EN FR

In Deutschland gibt es drei Gruppen vom Mitgliedern. – Amtlich bestellte Kursmakler (specialists), die Geschäfte in Wertpapieren mit amtlicher Notierung vermitteln und dabei gleichzeitig Kurse feststellen. Ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag, Kurse amtlich festzustellen, entsprechen besondere Pflichten, insbesondere eine Beschränkung der Geschäftstätigkeit, – Freimakler (broker), die Geschäfte in allen börsennotierten Wertpapieren vermitteln. Sie können sich darüber hinaus für eigene Rechnung am Handel beteiligen. – Börsenhändler, nämlich Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Wertpapierhandelsunternehmen, welche den Handel mit Wertpapieren für eigene und fremde Rechnung betreiben. Grundsätzlich müssen alle Wertpapieraufträge über die Börse abgewickelt werden, es sei denn, der Anleger habe eine andere Weisung erteilt. – Siehe Börsen-Arbeitskabinen, Kulisse.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsenmitglieder (stock exchange members)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsenmitglieder-stock-exchange-members/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com