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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Börsenmitglieder (stock exchange members)

In Deutschland gibt es drei Gruppen vom Mitgliedern. – Amtlich bestellte Kursmakler (specialists), die Geschäfte in Wertpapieren mit amtlicher Notierung vermitteln und dabei gleichzeitig Kurse feststellen. Ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag, Kurse amtlich festzustellen, entsprechen besondere Pflichten, insbesondere eine Beschränkung der Geschäftstätigkeit, – Freimakler (broker), die Geschäfte in allen börsennotierten Wertpapieren vermitteln. Sie können sich darüber hinaus für eigene Rechnung am Handel beteiligen. – Börsenhändler, nämlich Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Wertpapierhandelsunternehmen, welche den Handel mit Wertpapieren für eigene und fremde Rechnung betreiben. Grundsätzlich müssen alle Wertpapieraufträge über die Börse abgewickelt werden, es sei denn, der Anleger habe eine andere Weisung erteilt. – Siehe Börsen-Arbeitskabinen, Kulisse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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