In Deutschland war eine solche bis 2002 an Börsen im Segment amtlicher Handel (official trade) eingeführt. Ab da bleibt es den Börsen in der jeweiligen Börsenordnung überlassen, wie sie die von ihnen eingerichteten Segmente amtlicher Markt, regulierter Markt und Freiverkehr sowie die Handelskanäle Parkett und elektronischer Handel ausgestalten. – Siehe Börsensegmente, Handel, amtlicher, Kurs, genannter, Segmentbindung, Skontroführer, Ticker, Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie, Europäische.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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