Ausführungsanspruch (claim to carrying out)

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Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht jedoch im elektronischen Handel und auch nicht bei Inhouse-Systemen. – Siehe Ausführung, sofortige, Auftragsverzögerung, Internalisierung, Latenzzeit, Schlangenhandel, Selbsteintritt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ausführungsanspruch (claim to carrying out)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausfuhrungsanspruch-claim-to-carrying-out/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com