Vermögenswerte, die ein Verstorbener seinen Erben hinterlässt. – Gegenstände, die jemand nicht wegschafft, wenn er einen Ortswechsel vornimmt, und die unter Umständen mit hohen Kosten entsorgt werden müssen (must be disposed very costly). – Schulden, die ein Auswanderer (out-migrant, emigrant) zurücklässt und welche früher in vielen deutschen Gebieten (German territorial states) die Angehörigen des Auswanderers abzutragen hatten. – Siehe Abzugsgeld, Erbschaftsteuer.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/