Eine frühere zu entrichtende Abgabe für – Bürger, die aus dem Verband einer (Stadt)Gemeinde bzw. einer Herrschaft wegziehen (Auswanderer; out-migrants, emigrants), auch als Abfahrtsgeld, Abschiedsgeld, Abschossgeld, Detraktionsgeld, Detraktionszensus, Gabella, Hebgeld, Loskaufgeld, Nachschossgeld, Nachsteuergeld und Permissionsgeld, lateinisch: CENSUS EMIGRATIONIS bezeichnet. Soweit von heimlich das Land Verlassenden (ab etwa 1770 vor allem nach den USA) kein Abzugsgeld entrichtet wurde, machte man in vielen deutschen Territorialstaaten die Angehörigen für die (Nach)Zahlung der entsprechenden Beträge haftbar. Zweck der sehr hohen Abgabe war es, die durch Kriegsereignisse und Seuchen ihrer Existenzgrundlage (minimum subsistence means) beraubten Bürger im Lande zu behalten und zum Wiederaufbau zu zwingen; – junge Leute, die sich ausserhalb der Gemeinde verehelichen und dort in Besitztum einheiraten; – alle, die Eltern oder Verwandte beerben wollten, auch Erbpfundgeld (successor duty) genannt: praktisch eine Erbschaftsteuer. – Eine Zuwendung an Soldaten, die aus dem Heeresdienst ausschieden, auch Marschgeld und Demobilisationsgeld genannt. – Siehe Annehmungsgeld, Anzugsgeld, Dienstgeld, Fallgeld, Hinterlassenschaft, Kurmutgeld, Ranzion, Sterbegeld, Veteranengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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