Abzugskredit (deducting credit)

Auch in: EN FR

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts Darlehn an nahestehende Personen und Institutionen, die bei der Ermittlung des Eigenkapitals einer Bank nach § 10 KWG zu berücksichtigen sind. In § 5 der Anzeigenverordnung wird die Art und Weise der Meldung solcher Kredite an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im einzelnen geregelt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abzugskredit (deducting credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abzugskredit-deducting-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite