Erbschaftsteuer (inheritance tax, death duty)

Auch in: FR

Abgabe an den Fiskus, die vom Erben eines Verstorbenen bei der Übernahme des Vermögens zu entrichten ist (tax imposed on receiving certain property by inheritance; will and is assessed on the value of the property received). – Siehe Fallgeld, Hinterlassenschaft, Kurmutgeld, Sterbegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erbschaftsteuer (inheritance tax, death duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erbschaftsteuer-inheritance-tax-death-duty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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