Erbschaftsgebühr (inheritance fee)

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Von Banken in Rechnung gestelltes Entgelt für die Umstellung des Kontos eines Verstorbenen auf die Erben. Insoweit bei dieser Gelegenheit sehr hohe, über die anfallenden Abwicklungskosten hinausgehende Belastungen vorgenommen wurden, schritt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach entsprechenden Beschwerden ein. – Siehe Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Vorfälligkeits-Entschädigung. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (strittige Fälle).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erbschaftsgebühr (inheritance fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erbschaftsgebuhr-inheritance-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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