Erdbeben (earthquake)

Auch in: EN FR

Schwere Erschütterungen des Erdkörpers ziehen unter Umständen die Zerstörung grosser Teile des Vermögens des Privathaushalte sowie der Infrastruktur des betroffenen Gebietes nach sich. Sie haben infolgedessen auch vielfältige Auswirkungen auf die Finanzströme; und zwar nicht nur in dem betroffenen Land, sondern häufig auch weltweit. So sank beispielsweise sofort der Kurs japanischer Staatsanleihen nach einem verheerenden Erdbeben mit sich anschliessendem Tsunami im Frühjahr 2011. Gerade dieses Ereignis führte zu Überlegungen dahin, – wie einem von Erbeben betroffenen Land grundsätzlich durch vertraglich festgelegte internationale Finanzhilfe beizustehen wäre und – dass auch Staatsanleihen durch Eigenkapital unterlegt werden müssten. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2011, S. 10 ff. (Auswirkungen des Erdbebens in Japan auf die Weltwirtschaft).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erdbeben (earthquake)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erdbeben-earthquake/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

Diese Seite wurde seit dem 9. Oktober 2026 einmal aufgerufen.