Sunset-Vorbehalt (sunset clause)
Die lediglich für einen fest umrissenen, genau festgelegten Zeitraum zugesagte Subvention oder Kreditgewährung. Der Begriff wird in der Regel in Bezug auf staatliche Finanzleistungen, seltener auch hinsichtlich der Finanzströme in einem – dann oft global tätigen – Firmenverbund zwischen Konzernmutter (parent company) und Zweiggesellschaft (subsidiary) verwendet. – Die Kenntnis darüber, dass eine Defizitgarantie fristgemäss endet, schafft von Beginn an einen Zwang, kostendeckend (cost-covering) zu wirtschaften. – Siehe Moral Hazard, Steuerfinanzierung, Strukturumbruch, Strukturwandel, Subventionen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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