Finanzier in älteren Dokumenten Financier (financier)

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Geldgeber, Kapitalgeber, in der Regel bei einem grösseren Vorhaben (an investor on a large scale). – In der älteren Literatur auch eine Person, die bei einem Unternehmen oder bei einer öffentlichen Stelle die Einkünfte verwaltet. – Im Finanzjournalismus seit etwa 2005 auch häufig gesagt in Bezug auf jene Mitglieder der EWU, die Finanzhilfen reicherer Staaten der Gemeinschaft – wie vor allem Deutschland und die Niederlande – in Anspruch nehmen, oft auch Europayer genannt. – Siehe Bail-out, Hegemon, milder, Kostenübernahme-Vereinbarung, Pfennigmeister, Südfront, Zahlmeister.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzier in älteren Dokumenten Financier (financier)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzier-in-alteren-dokumenten-financier-financier/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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