Der finanzielle Puffer im EU-Haushalt entspricht dem Abstand zwischen der Eigenmittelobergrenze und den im Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Ausgabenobergrenzen. Er schafft Spielraum für unvorhergesehene Entwicklungen und sichert gemeinsame Kreditaufnahmen der EU ab. Bedienen kreditnehmende Staaten ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß, wird der Puffer nicht belastet. Bei einem Schuldnerausfall haften die Mitgliedstaaten jedoch innerhalb der vereinbarten Eigenmittelobergrenze.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 43. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.