Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft (loan-against-papers deal)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Kreditgewährung an einen Hedge-Fonds, der im Gegenzug von der Bank direkt bzw. über eine Zweckgesellschaft ausplazierte und auf dem Wege der Verbriefung in Papiere umgewandelte Tranchen kauft. – Ökonomisch gesehen verbleibt diesfalls das Risiko bei der Bank. Denn gerät der Hedge-Fonds ins Schlingern, dann wird das Darlehn an den Hedge-Fonds uneinbringlich. – Siehe Gelddarlehn, Single Master Liquidity Conduit, Rückschlag-Effekt, Verbriefungsstruktur.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft (loan-against-papers deal)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/darlehn-gegen-papiere-geschaft-loan-against-papers-deal/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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