Darlehn und Darlehen, in der älteren Literatur auch Darleihen und Anlehen (loan)
Allgemein die Leihe von Geld. – Leiht jemand jedoch eine Sache, die er nach gemachtem Gebrauch dem Herleiher (Verleiher; lender) zurückzugeben hat, so handelt es sich um eine Leihe, um einen Leihvertrag (lending contract). – Im finanztechnischen Sinne ein Geschäft, bei dem eine Bank als Darlehngeber (Gläubiger) dem Darlehnsnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt; siehe § 488 BGB. Der Darlehnsnehmer verpflichtet sich gemäss Vertrag zur Rückzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne ist Darlehn gleichbedeutend mit Kredit. § 492 BGB enthält eine Reihe wichtiger Rechtsvorschriften für Verbraucherdarlehns-Verträge (consumer credit contracts). – Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nämlich Geld, das gegen Zins zur Verfügung gestellt wird. Dessen genaue statistische Erfassung ist schwierig, weil es Banken über den Weg einer TrueSale-Verbriefung möglich ist, Darlehn aus der Bilanz auszubuchen, so dass diese nicht mehr von der amtlichen Statistik erfasst werden (in the case of true-sale securitisation, financial market developments make it possible for credit to be taken off the balance sheet and thus disappear from official statistics based on bank balance sheets). – In der älteren Literatur manchmal im Gegensatz zum Kredit – als die Geldaufnahme seitens eines Unternehmens, das mit dem geliehenen Geld einen Gewinn erzielen möchte, der erwartungsgemäss über dem vereinbarten Zinssatz liegt – die zeitweilige Überlassung von Geld – an einen Privathaushalt oder – an einen gewerblichen Kreditnehmer, der ausserstande ist, seinen gegenwärtigen Verpflichtungen nachzukommen. – In der älteren Literatur auch in der Bedeutung der Geldaufnahme nur zu Konsumtivzwecken – etwa ein Darlehn, um das Studium zu finanzieren – im Gegensatz zum Kredit, der zur Finanzierung der Produktion – etwa zur Schweinezucht – dient. – In der Sprache der Finanzjournalisten oftmals im Unterschied zum Kredit eine eher auf lange Zeit vereinbarte Ausleihung, wie etwa im privaten Wohnungsbau (private housing [construction] industry). – Siehe Akkommodierung, Anleihequote, Annuitätsdarlehn, Arbeitgeber-Darlehn, Bankkredit, Bereitstellungsgebühr, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Gelddarlehn, Investitionskredit, Konditionen-Nachweis, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kredit, kurzfristiger, Kreditlinie, Kreditvolumen, Laufzeitgeld, Leasinggeschäft, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Nichtabnahme-Entschädigung, Paketdarlehn, Pfandgeld, Projektierungskredit, Schwundgeld, Standarddarlehn, Term Loan, Überbrückungskredit, Unfruchtbarkeits-Theorie, Verbriefung, Verzinsung, Vorlage, Wucher, Wucher-Herausforderung, Zinslastquote, Zins(satz). – Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds”, Unterrubrik “Kredite der MFIs, Aufschlüsselung” des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehn seit 2004), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2009, S. 58 ff. (Darlehn im Eurogebiet seit 2004, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Merkmalen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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