Darkrooming (so auch im Deutschen gesagt; seltener Dunkelkammergeschäfte)

In der Finanzsprache meint man damit heikle Kontakte (dubious contacts) zu Handelspartnern im Internet, wo die Partner in der Regel weder örtlich zu bestimmen noch hinsichtlich ihrer Lauterkeit und Zuverlässigkeit einzuordnen sind. – Siehe Cold Calling, Daimonion, Dampfstube, Deuteroskopie, Domizil-Verschleierung, Ein-Cent-Überweisung, Enabler, Finanzdetektiv, Finanzgeier, Frontrunning, Geheimtip, Geschädigten-Versammlung, GeschenkÜberweisung, Gründungsschwindel, Internet-Angebote, Internet-Foren, Kapitalmarkt, grauer, Racheengel, Rebbes, Schmu, Twitter, Verständlichkeit, Werbebeschränkungen, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Darkrooming (so auch im Deutschen gesagt; seltener Dunkelkammergeschäfte)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/darkrooming-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-dunkelkammergeschafte/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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