Dark Pool (so auch im Deutschen gesagt; seltener ausserbörsliche Handelseinrichtung)
Handelsplattform für Finanzprodukte ausserhalb der Börse. Die Aufsichtsbehörden haben solche Geschäfte bis anhin vor allem dann genehmigt, wenn Gross-Orders den Markt unerwünscht beeinflusst hätten. – Siehe Gegenpartei, zentrale, Markt, vierter, Markttransparenz, Over-the-Counter Trading, Waiver-Regelung. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 70 f. (Bemühungen um Transparenz bei Dark Pools), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 91 (Bericht der IOSCO; Aufsichtsbehörden sollen in Dark Pools eingreifen können, wenn sich Behinderungen des Preismechanismus anzeigen), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 92 ff. (intransparenter ausserbörslicher Derivatemarkt birgt Risiken).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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