Zuschuss (allowance; government grant; extra payment; boning)

In der Finanzsprache allgemein jede Zahlung über einen vertraglich festgelegten Betrag hinaus. – Eine Unterstützung seitens öffentlicher Stellen an Wirtschaftszweige oder an einzelne Unternehmen, unter vielerlei Namen gewährt, wie etwa Prämie, Förderungsmassnahme, Ausgleichszahlung, Beihilfe, Subvention oder Zuwendung. – Eine Sonderzahlung der Sozialbehörde an Privathaushalte gelegentlich besonderer Umstände wie Krankheit oder Todesfall naher Angehöriger. – In Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen eine Zahlung für Vermögenswerte, die in ihrem Betrag etwas über dem Fair Value liegt (paying a lot more for an asset than its fair value). – Siehe Angeld, Asset Deal, Porzellangeld, Subventionen, Umzugs-Darlehn, Zinsvergünstigungsdarlehn, Zweckbindungsklausel.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zuschuss (allowance; government grant; extra payment; boning)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zuschuss-allowance-government-grant-extra-payment-boning/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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