Zusätzlichkeit staatlicher Investitionen

Zusätzlichkeit bezeichnet die Anforderung, dass kreditfinanzierte Investitionsausgaben die bereits zuvor erreichte Investitionstätigkeit tatsächlich erhöhen und nicht lediglich bisher anderweitig finanzierte Ausgaben ersetzen. Als Vergleichsmaßstab schlägt der Bericht den Zuwachs infrastrukturnaher Investitionen in Relation zum BIP gegenüber einem Basisjahr vor. Danach gelten nur Ausgaben als zusätzlich, die stärker wachsen als die allgemeine Wirtschaftstätigkeit und deren Preisentwicklung. Die Prüfung sollte nicht allein anhand von Haushaltsplänen, sondern auch anhand der tatsächlichen Jahresergebnisse erfolgen, damit ungenutzte investive Kreditspielräume nicht anderen Verwendungen zufließen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 104. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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