Ijara (so auch im Deutschen gesagt)

Im Islamic Banking eine besonders ausgestalte Form eines Leihvertrags. Ein Partner überlässt dem anderen zum Gebrauch und zur Nutzung einen Vermögensgegenstand, und zwar zu einem bestimmten Pachtsatz und für eine festgelegte Zeit. Der Eigentümer des Vermögensgegenstandes – die Bank – trägt alle Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind. – Der Vermögensgegenstand kann nun zu einem vertraglich ausgehandelten Marktpreis veräussert werden, was praktisch den Verkauf des Ijara-Vertrags bedeutet. – Der Vertrag kann aber auch die Form eines Leihkaufvertrags haben. Die laufenden Pachtzahlungen werden diesfalls zur Abzahlung des Vermögensgegenstandes verrechnet, nachdem man sich über den Wert und die Nutzungsdauer (economic life) des vorerst nur geliehenen Vermögensgegenstandes einig wurde. – Siehe Inventarkredit, Istisna, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam, Sukuk.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ijara (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ijara-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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