Thematische Übersicht zu Börsenrecht mit 9 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Die Börsenpflicht verpflichtet Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Regelungen unterscheiden sich je nach Land.
Definition des amtlichen Handels: Kursfeststellung durch amtliche Makler, Orderbuchführung und historische Ablösung durch den amtlichen Markt 2002.
Definition von Gefälligkeitsabschlüssen: Börsengeschäfte zu nicht marktgerechten Preisen, die in vielen Börsenordnungen verboten sind.
Definition des Börsenzulassungsprospekts: vorgeschriebene Angaben für Unternehmen, die in Deutschland die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen.
Börsengeschäftsführung bezeichnet die Leitung einer örtlichen Börse. Aufgaben sind Zulassung, Organisation und Entscheidungen zu Wertpapiernotierungen.
Definition der Börsenordnung: Regeln für Handelsabläufe, Börsensegmente und Handelskanäle sowie Genehmigung nach dem deutschen Börsengesetz.
Definition des Börsenrats: Zusammensetzung, Aufgaben und Überwachung der Börsengeschäftsführung nach § 9 BörsG in Deutschland.
Definition von „Börsenspieler“: Abgrenzung zwischen Spekulanten und Spielern, Börsenrisiken, Marktfunktion und rechtliche Hinweise.
Definition der elektronischen Börse: computerisierte Börsengeschäfte, rechtliche Entwicklung in Deutschland und elektronische Wertpapierhandelspraxis in der…