Depot (depository, depot, vault)

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Aufbewahrungsort von Geld und wertvollen Gegenständen; im besonderen ein Bankschliessfach, in älteren Dokumenten auch Depositorium genannt; siehe §§ 688 ff. BGB (a secure room or rooms in a financial institution where cash on hand is stored and safe deposit boxes are located). – Das von einer Bank geführte Wertpapier-Konto für einen Kunden, manchmal auch auf die Konten gesamthaft bezogen. In Deutschland zählte man anfangs 2013 an die vierunddreissig Millionen Depots. – Abteilung einer Bank, die mit dem Verwahren von Gegenständen allgemein und von Wertpapieren im besonderen befasst ist. – Andere Bezeichnung für Portefeuille. – Vor allem im Schweizerdeutschen und mit Betonung auf der ersten Silbe auch – das Pfand bei Mehrwegverpackungen (reusable packages) und – die Mitkaution (rent deposit). – Siehe Aberdepot, Bargeld, tresoriertes, Depotbank, Depotgeschäft, Depotgesetz, Verwahrstelle, Verwahrung, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 1995, S. 57 ff. (Depotbesitz in Deutschland; Übersicht).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Depot (depository, depot, vault)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/depot-depository-depot-vault/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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