Vermögensverwalter (property administrator; trustee; custodian; fonds manager)
Mehrdeutige Bezeichnung für verschiedene Dienstleistungen, nämlich – Einzelpersonen oder Firmen, die Grundbesitz, Kunstgegenstände und andere Vermögensgegenstände im Auftrag eines Dritten nach dessen Vorgaben betreuen, also ohne eigenen Entscheidungsspielraum (an entity that safekeeps and administers assets for its customers without own deciding). Wertpapiere des Klienten hat der Vermögensverwalter dabei wegen der Einlagensicherung in einem Wertpapierdepot des Kunden bei einer Depotbank verwahren zu lassen. Geschieht dies nicht, dann fällt er unter und bedarf einer Erlaubnis; – Personen oder Firmen, die Effekten oder andere Finanzinstrumente in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit verwalten, in der Gesetzessprache “Finanzportfolioverwalter” genannt. Diese gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – In der Regel räumen Banken ihren Kunden Sonderkonditionen ein, wenn diese einen unabhängigen Vermögensverwalter einsetzen, Denn bei der Bank entfällt diesfalls der Beratungsaufwand (legal and consulting expenses). Teilweise werden diese Sonderkonditionen von der Bank in Form einer Rückvergütung dem Vermögensverwalter gutgeschrieben. – Der angestellte Manager eines Fonds einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. – Einzelperson, die Vermögensgegenstände in Obhut nimmt und anlegt. Nachdem Anfang 2008 der deutsche Auslands-Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst; Federal Intelligence Service) durch Schmiergeld an ungetreue Bankangestellte sog. Steuersünder (tax evaders) im Nachbarstaat Lichtenstein aufgespürt hatte, stieg die Nachfrage nach den Diensten von privaten Verwaltern an. – Siehe All-in-Fee, Asset Management, Auftragsfonds, Auslagerung, Back-off-Bereich, Brokergeschäft, Depotunterschlagung,
Festgebühr, Feuerwehr-Fonds, Finanzportfolioverwaltung, Finanzvehikel, Honorar-zurückGarantie, Nominee, Pasion-Falle, Verwahrungsrisiko. – Vgl. Jahresbericht 2004 BaFin, S. 178 f. (Portfoliomanagement durch Vermögensverwalter bei Kapitalverwaltungsgesellschaften), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2011, S. 55 (aktive und passive Vermögensverwaltung; Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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