Calls for Advice (so auch zumeist im Deutschen gesagt, seltener Aufruf zur Hinweisgabe)

Wenn nicht anders definiert die von der Aufsichtsbehörde ausgesprochene Einladung an die zu Beaufsichtigten – Banken, Versicherungen – zur Mithilfe bei der Erarbeitung neuer prudentieller Bestimmungen. Durch entsprechende Auswirkungsstudien wird erreicht, dass – aufsichtsrechtliche Vorschriften praxisnahe (practice oriented) sind und – Vorschriften von den Betroffenen als sinnvoll, weil letztlich dem eigenen Geschäftsinteresse förderlich auch anerkannt werden; dazu – spart die Aufsichtsbehörde personelle Ressourcen (personnel resources), insofern die Beteiligten aus den Instituten Vorarbeiten (preliminary work) leisten. – Siehe Aufsichtsgespräche, Capture-Theorie, LamfalussyVerfahren, Regelersteller, Systemkonflikt, finanzmarktlicher.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Calls for Advice (so auch zumeist im Deutschen gesagt, seltener Aufruf zur Hinweisgabe)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/calls-for-advice-so-auch-zumeist-im-deutschen-gesagt-seltener-aufruf-zur-hinweisgabe/ (Stand: 15.10.2022).

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