Haus (house)

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In älteren Dokumenten auch in der Bedeutung eines bestimmten Unternehmens und besonders auch eines Instituts (Bankhaus; banking house) gesagt. – Siehe Etablissement.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Haus (house)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/haus-house/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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