Etablissement ([mercantile] establishment)

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In älteren kaufmännischen Dokumenten ein Unternehmen, eine Fabrik, eine (Handels)Niederlassung, weniger jedoch auch von einer Bank gesagt. Die heutige Bedeutung (Vergnügungsstätte, Freudenhaus) wurde dem Begriff erst viel später beigelegt. – Siehe Haus.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Etablissement ([mercantile] establishment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/etablissement-mercantile-establishment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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