Treibhausgasminderungsquote

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Anbieter, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, die mit ihren Produkten verbundenen Treibhausgasemissionen schrittweise zu verringern. Die Verpflichtung kann insbesondere durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe oder durch den Erwerb handelbarer THG-Minderungsnachweise erfüllt werden. Steigen die Preise dieser Zertifikate, erhöhen sich die Kosten der verpflichteten Unternehmen. Diese Mehrkosten können nach Darstellung des Berichts auf die Kraftstoffpreise überwälzt werden und damit die Verbraucherpreisentwicklung beeinflussen.

Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – Februar 2026 , 19.02.2026 , PDF-S. 126. https://www.gerhardmerk.de/buba_pdf/bundesbank-monatsbericht-2026-02.pdf.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Treibhausgasminderungsquote“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/treibhausgasminderungsquote/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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