Münzen in ihrer Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel. – An Edelmetall gebundene Zahlungsmittel. – Im Jargon der Finanzwelt auch eine Investition, die in absehbarer Zeit eine Rendite abwerfen muss; im besonderen von Wagniskapital gesagt. – Siehe Aftergeld, Annahmezwang, Bargeld, Geldmenge, Goldwert, Greshamsches Gesetz, Lötigkeit, Münzcommis, Münze, Münzpflege, Rauhgewicht, Remedium, Spores Raffel, Währung, Zahlungsmittel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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