Harzgeld auch Harzergeld (resin fee)
Früher eine teils einmalige, teils laufend zu errichtende Abgabe für das Recht zum Sammeln von Harz in herrschaftlichen oder gemeindlichen Wäldern gewerblich betreiben zu dürfen (right to tap trees for resin; Harzrecht). – Der Harzer ritzt dem Stamm des Baumes an und fängt das ausfliessende Harz – eine Mischung aus ungefähr siebzig Prozent Kolophonium und dreissig Prozent Terpentin – in darunter angebrachten Behältern auf. Das Harzen führt bei den Nadelhölzern (conifers; Koniferen wie Fichten, Kiefern, Lärchen) sehr leicht zu Verletzungen des Baumes; es entstehen sog. Harzlachten. Deshalb wurden nur zuverlässige Männer als Harzer zugelassen und mit einem Harzbrief (resin license) zur Berechtigung des Harzens ausgestattet.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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