Euro-Umlaufmünzen

Euro-Umlaufmünzen sind Münzen mit Nennwerten von 1 Cent bis 2 Euro einschließlich der 2-Euro-Gedenkmünzen. Sie sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel. Der Bericht grenzt sie von höherwertigen Euro-Sammlermünzen ab: Genannte 10-Euro-Münzen und Euro-Goldmünzen zu 20, 100 oder 200 Euro gelten als reine Sammlermünzen und werden nicht zum Umlaufmünzenbestand gerechnet. Maßgeblich ist somit nicht allein die Bezeichnung in Euro, sondern die rechtliche und funktionale Bestimmung als allgemein umlauffähiges Zahlungsmittel.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 39. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Euro-Umlaufmünzen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/euro-umlaufmunzen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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