Sämtliche Übertragungen in Geld oder geldwerten Vorteilen (non-cash benefits) des Arbeitgebers an einen Beschäftigten, die zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt (basic pay) gewährt werden. Von der Zentralbank wird deren Höhe berechnet, weil diese Leistungen das Ausgabeverhalten der Privathaushalte und damit die Nachfrage gesamthaft mitbestimmen. – Siehe Deputat, Erwerbseinkommen, Fringe Benefits, Gehaltsverzicht, Kostgeld, Lohndrift, Zwei-Säulen-Prinzip.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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