Gehalts-Nebenleistungen (accessory salary)

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Sämtliche Übertragungen in Geld oder geldwerten Vorteilen (non-cash benefits) des Arbeitgebers an einen Beschäftigten, die zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt (basic pay) gewährt werden. Von der Zentralbank wird deren Höhe berechnet, weil diese Leistungen das Ausgabeverhalten der Privathaushalte und damit die Nachfrage gesamthaft mitbestimmen. – Siehe Deputat, Erwerbseinkommen, Fringe Benefits, Gehaltsverzicht, Kostgeld, Lohndrift, Zwei-Säulen-Prinzip.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gehalts-Nebenleistungen (accessory salary)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gehalts-nebenleistungen-accessory-salary/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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