Entgelt (renumeration, emolument, payment; premium)

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Allgemein die vereinbarte Zahlung in Geld für Leistungen des Vertragspartners, wie etwa der Arbeitseinsatz von Angestellten: Arbeitsentgelt = Gehalt, Salär, Vergütung. – In Bezug auf den Finanzmarkt in der Regel für alle von Finanzdienstleistern in Rechnung gestellten Gebühren gesagt, welche diese für ihre Bemühungen verlangen. In diesem weiten Sinne auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihren Veröffentlichungen verwendet. – Siehe Amtsgeld, Bankgebühren, Benutzungsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Bezahlung, Bonus, Courtage, Disagio, Douceur, Geschäfte, provisionsabhängige, Grundpreis, Honorar, Maklergebühr, Pauschaltarif, Prämie, Provision, Rampe, Salär, Schlafgeld, Tantieme, Vergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Entgelt (renumeration, emolument, payment; premium)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/entgelt-renumeration-emolument-payment-premium/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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