Entgelt (renumeration, emolument, payment; premium)

Allgemein die vereinbarte Zahlung in Geld für Leistungen des Vertragspartners, wie etwa der Arbeitseinsatz von Angestellten: Arbeitsentgelt = Gehalt, Salär, Vergütung. – In Bezug auf den Finanzmarkt in der Regel für alle von Finanzdienstleistern in Rechnung gestellten Gebühren gesagt, welche diese für ihre Bemühungen verlangen. In diesem weiten Sinne auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihren Veröffentlichungen verwendet. – Siehe Amtsgeld, Bankgebühren, Benutzungsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Bezahlung, Bonus, Courtage, Disagio, Douceur, Geschäfte, provisionsabhängige, Grundpreis, Honorar, Maklergebühr, Pauschaltarif, Prämie, Provision, Rampe, Salär, Schlafgeld, Tantieme, Vergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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