Lohnveredelung
Lohnveredelung liegt vor, wenn ein gebietsansässiges Unternehmen einem ausländischen Unternehmen lediglich einen Fertigungsauftrag erteilt. Das ausländische Unternehmen erbringt eine entgeltliche Produktionsleistung, ohne wirtschaftliches Eigentum an den bearbeiteten oder hergestellten Waren zu erwerben. Für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist diese Abgrenzung bedeutsam, weil Warenbewegungen und Wertschöpfung nicht allein nach dem physischen Produktionsort, sondern nach dem Übergang beziehungsweise Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums verbucht werden.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 38. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

Comments
So empty here ... leave a comment!