Pensionsvorsorgerücklage eines Landes

Eine Pensionsvorsorgerücklage dient der finanziellen Vorsorge für künftige Versorgungslasten von Landesbediensteten. Anders als viele allgemeine Haushaltsrücklagen besteht sie typischerweise nicht nur aus zurückgelegten Kreditermächtigungen, sondern aus rentierlich angelegten Vorsorgemitteln. Diese können unter anderem in Schuldtiteln des eigenen Landes oder in Aktien investiert sein. Eine periodengerechte Dotierung macht die tatsächlichen Kosten der Beschäftigung verbeamteten Personals im laufenden Haushalt sichtbar und begrenzt die Verlagerung dieser Lasten auf künftige Haushalte.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 103. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pensionsvorsorgerücklage eines Landes“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pensionsvorsorgerucklage-eines-landes/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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