Wirtschaftliches Eigentum
Wirtschaftliches Eigentum bezeichnet in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Verantwortung einer organisatorischen Einheit für Nutzen und Risiken einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Es kann vom rechtlichen Eigentum abweichen. Für die statistische Zuordnung grenzüberschreitender Produktion ist deshalb nicht allein maßgeblich, wo sich eine Ware befindet oder wo sie physisch bearbeitet wird. Entscheidend ist vielmehr, welcher gebietsansässigen Einheit Nutzen und Risiken zugerechnet werden. In der praktischen Statistik bleibt der Nachweis einer Abweichung vom rechtlichen Eigentum allerdings schwierig.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 40. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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