Wirtschaftliches Eigentum bezeichnet in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Verantwortung einer organisatorischen Einheit für Nutzen und Risiken einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Es kann vom rechtlichen Eigentum abweichen. Für die statistische Zuordnung grenzüberschreitender Produktion ist deshalb nicht allein maßgeblich, wo sich eine Ware befindet oder wo sie physisch bearbeitet wird. Entscheidend ist vielmehr, welcher gebietsansässigen Einheit Nutzen und Risiken zugerechnet werden. In der praktischen Statistik bleibt der Nachweis einer Abweichung vom rechtlichen Eigentum allerdings schwierig.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 40. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.