Effektivverdienste

Effektivverdienste erfassen auf Monatsbasis die Vergütung sämtlicher Formen abhängiger Beschäftigung. Sie umfassen sowohl tariflich geregelte als auch nichttarifliche Löhne und Lohnbestandteile. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden sie als Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bezeichnet. Da sie auch übertarifliche Entgelte, Prämien, Abfindungen und andere Sonderzahlungen einbeziehen, können sie sich anders entwickeln als die Tarifverdienste und vergleichsweise rasch auf veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juni 2026 , 18.06.2026 , PDF-S. 22. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/998608/referenceDoc/64e67324481c1983aed9dbd415327e5e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Effektivverdienste“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/effektivverdienste/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite