Überbrückungsgeld (interim allowance; inmates’ reserve money)

In Deutschland im Zuge der Arbeitsmarktpolitik Zahlung an Personen, die bis anhin arbeitslos oder in einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme (job-creating scheme) beschäftigt waren, nunmehr aber in selbständige Tätigkeit (self-employment; “Ich-AG”; ego-company: the odd expression “Ich-AG” comes from the draft of the Hartz Commission denoting an unemployed person who becomes self-employed and receives certain allowances for that) wechseln. – Bei Häftlingen gemäss § 51 StVollzG-NRW vier Siebtel des monatlichen Arbeitsentgelts. Diese Beträge sind für den Gefangenen bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung gesperrt, weil das Geld der Sicherung des Lebensunterhalts des Gefangenen und seiner Familie für die ersten vier Wochen nach der Entlassung dienen soll. – Siehe Eigengeld, Hausgeld, Pekulium Übergangsgeld, Taschengeld. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 70 (hier auch weitere Fachbegriffe in Zusammenhang mit finanziellen Leistungen im Arbeitsmarkt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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