Entität (entity)
Ab etwa 2000 aus dem Englischen breit in der deutschen Sprache eingedrungenes Wort in verschiedener Bedeutung, nämlich – allgemein für ein in sich bestehendes Einzelstück (Element) aus einer Vielzahl von möglichen Stücken (Elementen) – der realen (fassbaren, greifbaren) Welt oder – der gedanklichen Vorstellungen. In beiden Fällen ein Exemplar (instance), eine Ausprägung, ein eindeutig bestimmbares und daher wohl unterscheidbares Ding (in short: that which is perceived or known or inferred to have its own distinct existence, if living or nonliving). – Von daher auch in der Finanzwelt gesagt von – einem am Finanzmarkt handelnden Wirtschaftssubjekt als Anbieter oder Nachfrager von Finanzdienstleistungen – oder manchmal daneben auch in der Bedeutung einer genau beschriebenen Summe zinsbringendem Kapitals. – Seit etwa 1990 ferner bezogen auf – zumeist internationale – Gremien in der Finanzwelt, wie etwa die Internationale Vereinigung für Einlagesicherungen, die sich selbst in ihren Druckschriften so bezeichnet. – Eine öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Verwaltungseinheit – wie Fonds, Stiftung, Förderverein (promotial association, friends’ association) – zur Bereitstellung von Geld für einen bestimmten Zweck, wie etwa der Regionalförderung oder der Gewährung von Stipendien. – Seit etwa 2005 immer häufiger vor allem im Finanzjournalismus ein sehr weit gebrauchter Oberbegriff für Organisation, Anstalt, Körperschaft, Einrichtung, Institution, Instanz, Rechtsträger, Unternehmen, soweit die unterbegrifflich Angesprochenen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen bzw. voneinander unzweideutig unterscheidbar sind (a inexplicit generic term with in particular broad meanings like person, partnership, organisation, enterprise, or business, provided that it has a legal and separately identifiable, discernable existence). – Siehe Adresse, Kunde, Organismus, Rechtspersönlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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