Zweitausweis (second identification card)
Der Besitz einer Kennkarte oder eines Reisepasses unter anderem Namen (under a false name). Solche gefälschte Dokumente haben auf dem Finanzmarkt den Zweck zu verhindern, dass bestimmte Geschäfte einer Person zugeordnet werden können. Nachdem – der Bundesgerichtshof (German Federal Court of Justice) den Zugriff auf Kundendaten seitens eines jeden dazu ermächtigten Beamten durch Urteil vom 12. Juli 2007 als rechtmässig erkannt hat, – der deutsche Bundesnachrichtendienst (Federal Intelligence Service) im Februar 2008 Unterlagen über sog. Steuersünder aus Lichtenstein beschaffte und – deutsche Bundesländer zu Millionenpreisen von untreuen Bankangestellten (corrupt bank employees) Datenträger mit Kontounterlagen erwarben, stieg die Nachfrage nach einem Zweitausweis – freilich auch die Preise für solche Dokumente – stark an. Damit einher zeigte sich auch ein Preisanstieg für Personalausweise und/oder Reisepässe von Verstorbenen; wobei auf diesem Markt entsprechende Dokumente von Gestorbenen unter sechzig Altersjahren besonders begehrt sind und nach zumeist telephonischer Kontaktaufnahme mit den Hinterbliebenen hoch bezahlt werden. – Siehe Identitätsprüfungspflicht, Innominat, Kontenabrufverfahren, Kontenoffenlegung, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Nummernkonto, Strohmann, Tafelgeschäft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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