Zweitausweis (second identification card)

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Der Besitz einer Kennkarte oder eines Reisepasses unter anderem Namen (under a false name). Solche gefälschte Dokumente haben auf dem Finanzmarkt den Zweck zu verhindern, dass bestimmte Geschäfte einer Person zugeordnet werden können. Nachdem – der Bundesgerichtshof (German Federal Court of Justice) den Zugriff auf Kundendaten seitens eines jeden dazu ermächtigten Beamten durch Urteil vom 12. Juli 2007 als rechtmässig erkannt hat, – der deutsche Bundesnachrichtendienst (Federal Intelligence Service) im Februar 2008 Unterlagen über sog. Steuersünder aus Lichtenstein beschaffte und – deutsche Bundesländer zu Millionenpreisen von untreuen Bankangestellten (corrupt bank employees) Datenträger mit Kontounterlagen erwarben, stieg die Nachfrage nach einem Zweitausweis – freilich auch die Preise für solche Dokumente – stark an. Damit einher zeigte sich auch ein Preisanstieg für Personalausweise und/oder Reisepässe von Verstorbenen; wobei auf diesem Markt entsprechende Dokumente von Gestorbenen unter sechzig Altersjahren besonders begehrt sind und nach zumeist telephonischer Kontaktaufnahme mit den Hinterbliebenen hoch bezahlt werden. – Siehe Identitätsprüfungspflicht, Innominat, Kontenabrufverfahren, Kontenoffenlegung, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Nummernkonto, Strohmann, Tafelgeschäft.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zweitausweis (second identification card)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zweitausweis-second-identification-card/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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