Zweckgesellschaft, eingeschränkte (qualifying special purpose entity)
Besondere Form eines Conduits nach US-GAAP. Sie ist gekennzeichnet durch eine massgebliche Beschränkung (significant qualification) der zulässigen Geschäfte auf die Übertragung von Hypotheken-Forderungen, welche der Originator selbst begründet hat. Für die originierende Bank besteht in diesem Fall für ihre Zweckgesellschaft keine Pflicht zur Konsolidierung. Die entsprechenden Rechnungslegungs-Vorschriften – hier: SFAS 140.35 und 46 – wurden aber durch grosszügige Auslegung aufgeweicht, was sich gelegentlich der Subprime-Krise zeigte und zu heftigen Auseinandersetzungen führte. – Siehe Einzel-Originator-Verbriefung, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Zweckgesellschaft-Konsolidierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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