Rechtspersönlichkeit (legal entity)

Auch in: EN FR

Auf dem Finanzmarkt jede natürliche oder juristische Person, die eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann (any individual or legal person that has, in the eyes of the law, the capacity to make a contract or an agreement and the abilities to assume an obligation). – Siehe Entität.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rechtspersönlichkeit (legal entity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rechtspersonlichkeit-legal-entity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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