Gehalts-Deckelung (salary cap)

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Die Begrenzung der Zahlungen an Vorstandsmitglieder einer Bank, die staatliche Hilfe im Rahmen eines Rettungspakets in Anspruch nimmt, wie in Deutschland durch die im Herbst 2008 errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt. Hier wurde die Summe aller Zuflüsse an einzelne Vorstandsmitglieder auf 0,5 Mio EUR pro Jahr begrenzt. – Siehe Bonus, Exit-Strategie, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, Handschlag, goldener, Schlafgeld, Tilgungsfonds, Vorstandsbezüge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gehalts-Deckelung (salary cap)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gehalts-deckelung-salary-cap/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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