Gehaltpfändung (garnishment)

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Durch Gerichtsbeschluss verfügte Anordnung, das Salär eines Mitarbeiters ganz oder zu bestimmten Teilen auf seinen Gläubiger zu übertragen (a court-ordered authorisation to shift employee salary entirely or partially to a creditor).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gehaltpfändung (garnishment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gehaltpfandung-garnishment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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