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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Bonus Mehrzahl in der Finanzpresse meistens Boni, daneben auch Bonusse (bonus; extra dividend)

Allgemein gesagt von einer Zugabe, Dreingabe, Sondervergütung, die als Gutschrift von dem Vertragspartner geleistet wird, vor allem – einem Unternehmen, hier etwa Rabatt oder Werbegeld, – einer Versicherung, hier etwa bei Nachweis regelmässiger Zahnarztbesuche, oder – dem Staat, hier etwa ein Zuschuss an Betriebe, die Jugendlichen mit schlechten Schulnoten einen Ausbildungsplatz gewähren, im Jargon “Deppen-Prämie” (dolt premium) genannt. – Eine ausserordentliche Dividende (melon), die eine Aktiengesellschaft ausschüttet. – Zusätzlich zum normalen Salär den Kaderleuten eines Unternehmens allgemein und einer Bank im besonderen gewährte Zahlung; ursprünglich eine Gewinn-Ausschüttung, heute oft unabhängig vom Gewinn bezahlt. So fuhr die Union Bank of Switzerland (UBS: grösste, weltweit tätige Bank der Schweiz) 2008 im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise 19,7 Mia CHF Verlust ein, und ihr musste unter anderem auch vom Schweizer Staat zunächst mit 6 Mia CHF geholfen werden. Dennoch erhielten die Kaderleute 2,2 Mia CHF an Boni ausbezahlt. In den USA werden Boni in der Finanzbranche in der Regel nicht aus dem Gewinn bezahlt, sondern aus dem Umsatz; daher ist es möglich, dass Institute auch dann (hohe) Boni zahlen, wenn sie Verluste erwirtschaftet haben. – Der Generalstaatsanwalt der USA rechnete im Sommer 2009 vor, dass die neuen grössten Banken der USA vom Staat im Jahr 2008 mit gesamthaft 175 Mia USD gestützt werden mussten. In diesem Krisenjahr wurden indessen etwas über 32 Mia USD Boni an die Führungskräfte ausgeschüttet. Fast jeder fünfte Dollar Staatshilfe ging damit letztlich vom Portemonnaie der Steuerzahler auf das Konto der Banker. Verordnet wurde daher in einigen Staaten wohl zurecht, dass Vergütungsanreize im Finanzsektor nicht mehr zurückliegende “Erfolge” einzelner Personen oder Teams berücksichtigen, sondern auch die künftige Performance mit einbeziehen müssen und daher erst im nachhinein zu zahlen sind. – Die Bonus-Systeme waren allgemein nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtet. Für einen Banker war es daher völlig rational, höchste Risiken einzugehen, um hohe Renditen zu erzielen und entsprechende Boni (“high speed money”) zu erhalten. Im Falle des Misserfolgs fiel der Banker lediglich auf sein Grundgehalt zurück. Dies gilt als Musterbeispiel dafür, wie eine Haftungs-Beschränkung zur unverantwortlichem Geschäftsgebaren (irresponsible business behaviour, reckless conduct of business) führt. – Bei Zertifikaten der Gewinn, der vertragsgemäss dem Erwerber zusteht. – Siehe Anlage-Haftung, Anreizsystem, Bankenschelte, Bezahlung, Bonifikation, Bonus-Deckelung, Bonussystem, Citigroup-Bonussystem, Fixum, Garantieprovision, Gratifikation, Handschlag, goldener, High Potential, High-Speed Money, Honorar, Hot Spot, Instituts-Vergütungsordnung, Jagdgeld, Low Performer, Managementbezüge, missbräuchliche, Millionengrab, Mitarbeiter-Verantwortlichkeit, Moral Hazard, Prämie, Rückvergütung, Schlafgeld, Shitstorm, Tantieme, Too big to save-Grundsatz, Underperformer, Vergütung, Vergütungssystem, Verlustübernahme, persönliche, Versicherungs-Vergütungsordnung.
Vorabprüfung, Vorstandsbezüge, Zitronenhandel. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 252 (auch die Aufsichtsbehörde schüttet grosszügige Boni an ihre Mitarbeiter aus), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 106 (Mängel bei der Prüfung der Vergütungssysteme).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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