Bonus-Deckelung (bonus cap)

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Oberbegriff für alle Massnahmen mit dem Ziel, als nicht gerechtfertigt empfundene Bonuszahlungen bei Banken zu begrenzen. Ungläubiges Kopfschütteln (wondering had-shaking) löste der Beschluss der Europäischen Union vom Frühjahr 2013 aus, wonach die Boni höchstens das Doppelte des Grundgehalts (basic salary) betragen dürfen. Denn wenn die Institute aufgrund der neuen Vorschriften die Boni senken und die Festgehälter anheben, dann ändert sich gar nichts. Überdies ist die BonusDeckelung ein sehr weitreichender Eingriff in die Lohnfindung (wage formation), welche das marktwirtschaftliche Rechtssystem aus guten Gründen allgemein den Tarifparteien bzw. den Unternehmen und ihren Beschäftigten vorbehalten hat. – Siehe Bonus, InstitutsVergütungsordnung, Vergütungssystem,

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bonus-Deckelung (bonus cap)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bonus-deckelung-bonus-cap/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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