Begünstigungsvertrag (beneficiary arrangement)
Auf dem Finanzmarkt allgemein die rechtliche Besserstellung (legal betterment) eines Kunden im Vergleich zu anderen. – Im besonderen bei Versicherungen die Besserstellung eines Versicherungsnehmers (more favourable situation of a policy holder compared to other insurants), etwa dadurch, dass diesem ein tägliches Kündigungsrecht (right of daily termination) eingeräumt wird, oder dass die Versicherungsgesellschaft auf den ersten Jahresbeitrag verzichtet. Solche Abmachungen sind in Deutschland aufsichtlich untersagt. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 88 f. (Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen; Rechtsquellen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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