Trucksystem seltener Warenlohnsystem (truck system; to truck = hier
tauschen): Die zumindest teilweise Entlohnung durch Güter wie Feldfrüchte oder Waren anstatt auf dem Wege einer Zahlung in Geld, auch Naturallohn (wage in kind) genannt. – Die Berechtigung des Trucksystems hängt davon ab, ob dem Beschäftigten gegenüber dem Geldlohn Verluste entstehen, etwa weil er die Güter nicht eintauschen kann bzw. unter dem Marktpreis anbieten muss. Bei grosser Güterknappheit hat der Naturallohn grosse Vorteile; und wirtschaftsgeschichtlich bescherte er vielen abhängig Beschäftigten in den Zeiten der Hungersnot (periods of famine) die Sicherung des Lebensunterhalts. Zudem wurden so Familien – und in erster Linie geistig unbedarfte sowie eingewanderte, der Landessprache unkundige und im Einkaufsverhalten unerfahrene Arbeiterfrauen – vor sie übervorteilenden und betrügerischen Händlern geschützt. Ergänzend dazu und dem gleichen Zweck dienend, richteten manche Fabrikherren eigene Lebensmittelgeschäfte ein, die preiswerte, gediegene Waren für die Werksangehörigen anboten. So gründete etwa die Firma Krupp in Essen die Kruppsche Konsumanstalt mit Filialen über das gesamte Ruhrgebiet; diese Geschäfte genossen ein aussergewöhnliches Vertrauen. – Hie und da wird heute noch teilweise in Sachwerten oder Dienstleistungen bezahlt, etwa Deputate wie “Haustrunk” bei Brauereibeschäftigten; Anrechnung der Verpflegung bei Matrosen; Abzug der Miete bei Werkswohnungen oder der Gebühren für einen Autoabstellplatz (Garagenplatz; car park) auf das Salär. – Siehe Deputat, Fringe Benefits, Gehalts-Nebenleistungen, Salär.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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